Durch das konsekutive Bachelor- und Masterstudium erhalten Studierende die zum Diplomingenieur äquivalente Qualifikation eines "Master of Science". Der bisherige 10-semestrige Diplomstudiengang Maschinenbau und der 7-semestrige Bachelorstudiengang Maschinenbau werden seit dem Wintersemester 2008/2009 für Studienanfänger nicht mehr angeboten. Diese beiden Studiengänge werden nach einer gewissen Übergangsfrist eingestellt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zu den beiden neuen Studiengängen aufgeführt. Eine etwas detaillierte Übersicht enthält die ZIB-Broschüre.
Alle verbindlichen Regelungen für den Studienablauf, Prüfungen und Abschluss des Studiums sind den folgenden Ordnungen zu entnehmen:
- Studien- und Prüfungsordnung des KIT für den Bachelorstudiengang Maschinenbau
- Studien- und Prüfungsordnung des KIT für den Masterstudiengang Maschinenbau
- Studienplan für den Bachelor- und Masterstudiengang Maschinenbau (Stand 29.06.2011)
Es gelten die folgenden Amtlichen Bekanntmachungen zur Regelung des Zulassungsverfahrens:
- Bachelorstudiengang: Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren (28.05.2008)
- Bachelorstudiengang: Ergänzung zur Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren (12.05.2010)
- Masterstudiengang: Satzung für das hochschuleigene Zulassungsverfahren (28.05.2008)
Die detaillierte Beschreibung des Bachelorstudiengangs (Stand 01. April 2012) findet sich im
- Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Maschinenbau (deutsch)
- Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Maschinenbau (englisch)
Die detaillierte Beschreibung des Masterstudiengangs (Stand 01. April 2012) findet sich im
- Modulhandbuch für den Masterstudiengang Maschinenbau (deutsch)
- Modulhandbuch für den Masterstudiengang Maschinenbau (englisch)
- Bewerbung
- Auswahlverfahren
- Vorwegauswahl
- Zulassung und Einschreibung
- Anrechnung absolvierter Studien- und Prüfungsleistungen
- Berufspraktikum
- Weiterqualifizierung nach dem Bachelorabschluss
- Haftungshinweis bezüglich der Information auf dieser Seite
Die Studienplätze für Studienanfänger im Bachelorstudiengang Maschinenbau ("Bachelor of Science") werden immer nur zum Wintersemester vergeben. Auf Grund des großen Andrangs im Bachelorstudiengang Maschinenbau wurde eine Zulassungsbeschränkung für das erste Semester eingeführt. Aus aktuellem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Studienanfänger mit dem Studienziel "Master of Science" sich für den Bachelorstudiengang einschreiben müssen. Die Bewerbung muss bis zum 15.7. eingegangen sein.
Der Masterstudiengang Maschinenbau kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden. Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Maschinenbau ist u.a. ein erfolgreich bestandener Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder an einer ausländischen Hochschule, wobei das Studium mit einem Mindestumfang von 180 ECTS-Punkten, alternativ im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit in dem Fach, für das die Zulassung in den Masterstudiengang beantragt wird, oder einem verwandten Fachgebiet absolviert worden sein muss. Die Bewerbung für den Masterstudiengang muss bis zum 30.9. bzw. 31.3. eingegangen sein.
Hochschulwechsler können sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Bewerber, die eine Fachhochschule in einschlägiger Fachrichtung absolviert haben, werden auch zu einem Sommersemester zugelassen, wenn sie aufgrund Ihrer Vorleistungen in ein entsprechendes höheres Semester eingestuft werden können. Auch für höhere Semester könnte demnächst eine Zulassungsbeschränkung eingeführt werden.
Deutsche, Ausländer mit deutscher Hochschulreife („Bildungsinländer“) und ausländische Bewerber aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union bewerben sich beim Studienbüro des KIT. Die Bewerbung erfolgt online. Zusätzlich zum Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars müssen der Begleitbrief, die amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses und ggf. andere Unterlagen an das Studienbüro gesandt werden. Sie werden im Begleitbrief-Formular genannt. Die Adresse lautet: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Studienbüro I, 76131 Karlsruhe.
Ausländer aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, richten im selben Zeitraum ihre Bewerbung an: Akademisches Auslandsamt des KIT, Adenauerring 2, 76131 Karlsruhe. Weiter Infos zur Bewerbung finden Sie hier hier.
Alle Ausländer, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland die Hochschulreife erworben haben, müssen noch vor Aufnahme des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Kurzbezeichnung: DSH) absolvieren. Der Prüfungstermin wird im Zulassungsbescheid genannt. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Bewerber aus dem deutschsprachigen Ausland, wozu auch Luxemburg gerechnet wird.
Zurzeit gibt es im Bachelorstudiengang Maschinenbau 550 Studienplätze für Erstsemester. 90% der Bewerber werden anhand von Leistungskriterien, 10% anhand ihrer Wartezeit ausgewählt. Als Wartesemester zählen alle Halbjahre nach dem Abitur, in denen man nicht an einer deutschen Hochschule studiert hat. Errechnet werden sie vom Studienbüro. Als Leistungskriterien zählen:
- die Durchschnittsnote des Abiturs (max. 15 Punkte)
- der Durchschnitt aus den Abiturnoten in Mathematik, Deutsch, Fremdsprache (außer Latein) und Naturwissenschaft (Physik, Chemie, nicht Biologie) oder Technik (max. 15 Punkte)
- ein Punktwert für außerschulische Leistungen, wie Berufsausbildung, einschlägige berufliche Tätigkeit, Leistungspreise oder Ehrenämter (max. 3 Punkte).
Die drei Punktwerte werden zusammengezählt. Die Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden ausgewählt. Ein Auswahlgespräch oder Test findet nicht statt. Zusätzlich legen Sie ein Motivationsschreiben bei (ca. 1 DIN A4-Seite), in dem der Studien- und Berufswunsch erläutert werden. Dafür gibt es keine Punkte, sondern es dient eher der Selbstauswahl der Bewerber und entscheidet nur im Falle von Punktgleichheit.
Für den Masterstudiengang wird ein Bachelorabschluss Maschinenbau verlangt, dessen Fächerkanon dem Kompetenzportfolio des KIT entspricht. Abschlüsse anderer Hochschulen werden auf Gleichwertigkeit geprüft und ggf. erfolgt eine Anerkennung unter Auflage noch zu erbringender Ergänzungsleistungen. Studierende, die zu den Bewerbungsfristen noch kein Bachelorzeugnis besitzen, jedoch kurz vor dessen Abschluss stehen können sich bereits mit ihren bis zur Frist erbrachten Studienleistungen bewerben. Eine Zulassung erfolgt in diesem Falle ggf. unter der Bedingung eines erfolgreichen Bachelorabschlusses.
Allen Studieninteressierten, die einen Wehr‑ oder Zivildienst oder einen 2‑jährigen Dienst als Entwicklungshelfer oder ein Freiwilliges Soziales bzw. Ökologisches Jahr absolvieren, wird geraten, sich schon während dieser Zeit zu bewerben. Wenn Sie eine Zulassung erhalten, den Studienplatz aber nicht antreten können, werden Sie im nächsten Verfahren den anderen Bewerbern vorgezogen. Um den Anspruch auf Vorwegauswahl zu verwirklichen, müssen sich die Bewerber nach Dienstende erneut am KIT für den Studiengang Maschinenbau bewerben. Der Anspruch auf Vorwegauswahl erlischt, wenn die Zulassung nicht spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Bewerbungsverfahrens beantragt wird. Diese Regelung gilt auch für diejenigen, die ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren betreuen.
Das Studienbüro übersendet in der Regel noch im Juli oder Anfang August die Zulassung für den Bachelorstudiengang. Für den Masterstudiengang wird Ihnen zeitnah nach Ihrer Bewerbung ein Zulassungsbescheid zugesandt. Im Zulassungsbescheid werden die Modalitäten der Einschreibung einschließlich einer Einschreibefrist genannt. Bei der Einschreibung (Immatrikulation) sind der Zulassungsbescheid, ein Passbild, der Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine beglaubigte Kopie des Personalausweises einzuschicken. Außerdem sind der Studentenwerksbeitrag in Höhe von derzeit € 62,70, der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von derzeit € 40,00 und die Studiengebühren von 500,00 € zu überweisen. Die Einschreibung geschieht in der Regel auf dem Postweg. Nur von Bewerbern aus dem Ausland wird ein persönliches Erscheinen verlangt.
Anrechnung absolvierter Studien- und Prüfungsleistungen
An einer anderen deutschen Wissenschaftlichen Hochschule (Universität oder gleichwertige Einrichtung) im Studiengang Maschinenbau absolvierte Studienzeiten und dort erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt, d.h. der Semesterzähler läuft weiter. Eine Einschreibung in höhere Semester des Bachelorstudiengangs ist möglich, soweit der jeweilige Jahrgang bereits existiert, d.h. ab Okt. 2009 ist ein Beginn bis ins dritte Semester, ab Okt. 2010 bis ins fünfte Semester möglich. Einschreibungen in höhere Semester können in den Diplomstudiengang erfolgen. Vordiplome werden dabei pauschal anerkannt. Soweit die Diplom-Vorprüfung Fächer nicht einbezogen hatte, die am KIT Bestandteil der Diplom-Vorprüfung sind, ist eine Anerkennung mit Auflagen möglich. Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht worden sind, müssen in deutscher oder englischer Sprache dokumentiert sein. Ggf. ist eine Anrechnung von Semestern möglich. Studienzeiten und Studien- bzw. Prüfungsleistungen aus Studiengängen, die nicht Maschinenbau heißen, werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt werden kann.
Die Praktikantenrichtlinien der Fakultät empfehlen, 6 Wochen Grundpraktikum nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums abzuleisten. Dieses Grundpraktikum stellt aber weder eine Zulassungs- noch eine Einschreibungsvoraussetzung dar. Während des Bachelorstudiums sind weiterhin 6 Wochen Fachpraktikum abzuleisten, im Masterstudiengang ebenfalls 6 Wochen Fachpraktikum. Weitere Informationen finden Sie unter "Praktikantenamt".
Weiterqualifizierung nach dem Bachelorabschluss
Für Studierende, die sich nach dem Bachelorabschluss im Maschinenbau in anderen Bereichen weiterqualifizieren wollen, bietet das KIT den in der Exzellenzinitiative ausgezeichneten Masterstudiengang in Optics and Photonics oder so genannte Executive Masterstudiengänge an. Weitere spezielle Masterstudiengänge befinden sich in der Vorbereitung.
Haftungshinweis bezüglich der Information auf dieser Seite:
Rechtsverbindlichkeit hat die Studien- und Prüfungsordnung sowie der Studienplan.

