Fragen...
- ... zur Studienplatzvergabe
- ... zum Studienwechsel
Weitere Antworten finden Sie auf der FAQ-Seite der HPK/PK2 oder der FAQ-Seite der VPK/PK1. Bei Unklarheiten und tiefergehenden Fragen, hilft das SCM-Team gerne weiter.
Bachelorstudiengang Maschinenbau, Studienbeginn Erstsemester ab WS 08/09
Praktika
| Kann ich mich während meines Praktikums von den Studiengebühren befreien lassen? | Ja, wenn das Praktikum (verpflichtend gemäß Studienordnung) mindestens 14 Wochen dauert, wovon 8 Wochen in der Vorlesungszeit abgeleistet werden. Das gilt nicht für freiwillige Praktika. |
| Wo kann ich eine "Bestätigung der Praktikumspflicht" für meinen Praktikumsbetrieb erhalten? | Im SCM. Die Bestätigung beinhaltet, dass Sie laut Studienordnung verpflichtet sind, im Rahmen Ihres Studiums eine berufspraktische Ausbildung (Grund- und Fachpraktikum) nachweisen zu müssen und das bisher noch nicht getan haben. |
| Kann ich für ein Praktikum ein Urlaubssemester beantragen? | Nur für ein freiwilliges Praktikum, das dem Studienziel dient. Das berufliche Praktikum laut Studien- und Prüfungsordnung muss dann schon anerkannt sein. |
| Wann soll ich mein Fachpraktikum im Bachelor machen? | Ein Fachpraktikum unter 2 Monaten macht nicht viel Sinn, die meisten Firmen bieten auch erst Praktika mit einer Dauer von mindestens 3 Monaten an. Daher sollten Sie die 6 Wochen Fachpraktikum aus dem Bachelor mit den 6 Wochen Fachpraktikum aus dem Master (wenn sie diesen anstreben) kombinieren und bereits während ihres Bachelorstudiums absolvieren. Zeitlich gibt es 2 Möglichkeiten: - Sie schließen bis zum 5. Semester alle Module bis auf die Bachelorarbeit ab. Fächer aus Ihrem Schwerpunkt müssen Sie dann unter Umständen schon im 4. Semester belegen. Nach Abschluss des 5. Semesters (also nach den Prüfungen) machen sie 3 Monate Fachpraktikum und direkt im Anschluss die Bachelorarbeit. - Sie studieren im Bachelor 7 Semester und nutzen das zusätzliche Semester für das Fachpraktikum (idealer Weise im Ausland). In Ihrem letzten Studiensemester können Sie dann zur Bachelorarbeit noch Zusatzfächer belegen, die Sie sich im Masterstudiengang anerkennen lassen können. Auf diese Weise verlängert sich zwar Ihr Bachelor Studium, aber verkürzt sich Ihr Masterstudium. Wichtig ist auch bei dieser Version, dass Sie den Sommersemester-/Wintersemesterturnus bei Ihrer Fächerwahl berücksichtigen. |
| Gibt es eine Liste mit Unternehmen für Grundpraktikumsplätzen? | Nein. |
| Welche Firmen sind für das Grundpraktikum geeignet? | Geeignet sind alle Ausbildungsbetriebe im Bereich Maschinenbau. Rechtliche Grundlage ist der Praktikantenvertrag |
| Bis wann muss das Grundpraktikum im Bachelorstudiengang anerkannt werden? | Vor Anmeldung zur Bachelorarbeit. |
Studienverlauf
| Kann im Bachelorstudiengang ein Sprachkurs als Nichttechnisches Wahlfach anerkannt werden? | Nein. Es gibt kein Nichttechnisches Wahlfach im neuen Bachelorstudiengang. |
| Was ist bei der Wahl der Zusatzfächer/-leistungen zu beachten (BSc./MSc.)? | Zusatzleistungen müssen als solche beim Studierendenservice zur Prüfung angemeldet werden. Möglich sind Prüfungen in höhe von maximal 20 Leistungspunkte und max. zwei Zusatzmodule mit mindestens jeweils 3 Leistungspunkten. Die Zusatzleistungen werden im Transcript of Records mit aufgenommen, die Noten gehen aber nicht mit in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. |
Organisatorisches
| Wie lange ist eine verspätete Rückmeldung möglich? | Eine verspätete Rückmeldung kann bis 6. Wochen nach Vorlesungsbeginn erfolgen, wenn alle Bedingungen für eine Rückmeldung erfüllt sind. Die Überweisung der Semestergebühr muss in jedem Fall vorher erfolgen („manuell“ also ohne Lastschrift unter korrekten Verwendungszweck). Wichtig: Auf jeden Fall die Rückmeldung persönlich im Studierendenservice in die Wege leiten! |
| Was ist bei einer Krankmeldung für Prüfungen zu beachten? | Auf jeden Fall zum Arzt gehen und Krankmeldung geben lassen, falls es im Laufe des Studiums zu Fristproblemen kommt. Melden Sie sich vor der Prüfung beim prüfenden Institut ab, ist das nicht möglich zum nächst möglichen Zeitpunkt. Liegt eine Fristüberschreitung vor geben Sie zusätzlich eine Krankmeldung bei der Prüfungskommission ab. |
| Wie kann ich mir im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen anerkennen lassen? | Für die Anerkennung von Studienleistungen ist Prüfungskommission zuständig, diese kann sich an einen Fachvertreter (also einen Dozenten des Fachgebietes) wenden. Es ist vorteilhaft wenn Sie schon im Vorhinein, das heißt vor dem Auslandsaufenthalt eine Bestätigung des entsprechenden Dozenten haben. Die Note wird anerkannt, wenn die Notensysteme vergleichbar sind. |
Masterstudiengang Maschinenbau, Studienbeginn Erstsemester ab WS 08/09
Praktika
| Kann ich mich während meines Praktikums von den Studiengebühren befreien lassen? | Ja, wenn das Praktikum (verpflichtend gemäß Studienordnung) mindestens 14 Wochen dauert, wovon 8 Wochen in der Vorlesungszeit abgeleistet werden. Das gilt nicht für freiwillige Praktika. |
| Wo kann ich eine "Bestätigung der Praktikumspflicht" für meinen Praktikumsbetrieb erhalten? | Im SCM. Die Bestätigung beinhaltet, dass Sie laut Studienordnung verpflichtet sind, im Rahmen Ihres Studiums eine berufspraktische Ausbildung (Grund- und Fachpraktikum) nachweisen zu müssen und das bisher noch nicht getan haben. |
| Kann ich für ein Praktikum ein Urlaubssemester beantragen? | Nur für ein freiwilliges Praktikum, das dem Studienziel dient. Das berufliche Praktikum laut Studien- und Prüfungsordnung muss dann schon anerkannt sein. |
Studienverlauf
| Was ist bei der Wahl der Zusatzfächer/-leistungen zu beachten (BSc./MSc.)? | Zusatzleistungen müssen als solche beim Studierendenservice zur Prüfung angemeldet werden. Möglich sind Prüfungen in höhe von maximal 20 Leistungspunkte und max. zwei Zusatzmodule mit mindestens jeweils 3 Leistungspunkten. Die Zusatzleistungen werden im Transcript of Records mit aufgenommen, die Noten gehen aber nicht mit in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. |
Organisatorisches
| Wie lange ist eine verspätete Rückmeldung möglich? | Eine verspätete Rückmeldung kann bis 6. Wochen nach Vorlesungsbeginn erfolgen, wenn alle Bedingungen für eine Rückmeldung erfüllt sind. Die Überweisung der Semestergebühr muss in jedem Fall vorher erfolgen („manuell“ also ohne Lastschrift unter korrekten Verwendungszweck). Wichtig: Auf jeden Fall die Rückmeldung persönlich im Studierendenservice in die Wege leiten! |
| Was ist bei einer Krankmeldung für Prüfungen zu beachten? | Auf jeden Fall zum Arzt gehen und Krankmeldung geben lassen, falls es im Laufe des Studiums zu Fristproblemen kommt. Melden Sie sich vor der Prüfung beim prüfenden Institut ab, ist das nicht möglich zum nächst möglichen Zeitpunkt. Liegt eine Fristüberschreitung vor geben Sie zusätzlich eine Krankmeldung bei der Prüfungskommission ab. |
| Wie kann ich mir im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen anerkennen lassen? | Für die Anerkennung von Studienleistungen ist Prüfungskommission zuständig, diese kann sich an einen Fachvertreter (also einen Dozenten des Fachgebietes) wenden. Es ist vorteilhaft wenn Sie schon im Vorhinein, das heißt vor dem Auslandsaufenthalt eine Bestätigung des entsprechenden Dozenten haben. Die Note wird anerkannt, wenn die Notensysteme vergleichbar sind. |
Diplom- und Bachelorstudiengang Maschinenbau, Studienbeginn Erstsemester bis WS 07/08
Praktika
| Kann ich mich während meines Praktikums von den Studiengebühren befreien lassen? | Ja, wenn das Praktikum (verpflichtend gemäß Studienordnung) mindestens 14 Wochen dauert, wovon 8 Wochen in der Vorlesungszeit abgeleistet werden. Das gilt nicht für freiwillige Praktika. |
| Wo kann ich eine "Bestätigung der Praktikumspflicht" für meinen Praktikumsbetrieb erhalten? | Im SCM. Die Bestätigung beinhaltet, dass Sie laut Studienordnung verpflichtet sind, im Rahmen Ihres Studiums eine berufspraktische Ausbildung (Grund- und Fachpraktikum) nachweisen zu müssen und das bisher noch nicht getan haben. |
| Kann ich für ein Praktikum ein Urlaubssemester beantragen? | Nur für ein freiwilliges Praktikum, das dem Studienziel dient. Das berufliche Praktikum laut Studien- und Prüfungsordnung muss dann schon anerkannt sein. |
| Gibt es eine Liste mit Unternehmen für Grundpraktikumsplätzen? | Nein. |
| Welche Firmen sind für das Grundpraktikum geeignet? | Geeignet sind alle Ausbildungsbetriebe im Bereich Maschinenbau. Rechtliche Grundlage ist der Praktikantenvertrag |
Organisatorisches
| Wie lange ist eine verspätete Rückmeldung möglich? | Eine verspätete Rückmeldung kann bis 6. Wochen nach Vorlesungsbeginn erfolgen, wenn alle Bedingungen für eine Rückmeldung erfüllt sind. Die Überweisung der Semestergebühr muss in jedem Fall vorher erfolgen („manuell“ also ohne Lastschrift unter korrekten Verwendungszweck). Wichtig: Auf jeden Fall die Rückmeldung persönlich im Studierendenservice in die Wege leiten! |
| Was ist bei einer Krankmeldung für Prüfungen zu beachten? | Auf jeden Fall zum Arzt gehen und Krankmeldung geben lassen, falls es im Laufe des Studiums zu Fristproblemen kommt. Melden Sie sich vor der Prüfung beim prüfenden Institut ab, ist das nicht möglich zum nächst möglichen Zeitpunkt. Liegt eine Fristüberschreitung vor geben Sie zusätzlich eine Krankmeldung bei der Prüfungskommission ab. |
| Wie kann ich mir im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen anerkennen lassen? | Für die Anerkennung von Studienleistungen ist Prüfungskommission zuständig, diese kann sich an einen Fachvertreter (also einen Dozenten des Fachgebietes) wenden. Es ist vorteilhaft wenn Sie schon im Vorhinein, das heißt vor dem Auslandsaufenthalt eine Bestätigung des entsprechenden Dozenten haben. Die Note wird anerkannt, wenn die Notensysteme vergleichbar sind. |

