Hinweise zum Berufspraktikum im Masterstudiengang Energietechnik
Im Masterstudiengang Energietechnik ist ein Berufspraktikum gemäß der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs abzuleisten (vgl. § 12). Des Weiteren gibt der Studienplan Auskunft über Inhalt, Durchführung und Anerkennung des Berufspraktikums. |
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Dauer des Berufspraktikums
Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 6 Wochen. Fehltage müssen nachgeholt werden. Zu Fehltagen zählen u.a. Urlaubstage und Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit.
Praktikantenvertrag
Das Praktikantenverhältnis wird rechtsverbindlich durch den zwischen dem Betrieb und dem Praktikanten abzuschließenden Ausbildungsvertrag. Im Vertrag sind alle Rechte und Pflichten des Praktikanten und des Ausbildungsbetriebes sowie Art und Dauer des Praktikums festgelegt. Das Praktikum gilt als Ausbildung im tertiären Bildungsbereich und ist daher förderungsfähig nach BAföG. Der Praktikant muss sich zwecks Gewährung an die zuständige Behörde seines Wohnortes wenden.
Ziel
Im Berufspraktikum soll der Studierende praktische Erfahrungen in der Industrie sammeln, die im Studium erworbenen Kenntnisse anwenden und das Berufsfeld eines Ingenieurs aus berufspraktischer Sicht kennenlernen.
Anerkennung
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt durch das Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenbau. Zur Anerkennung ist die Vorlage des Ausbildungsvertrags und eines Original-Tätigkeitsnachweises erforderlich. Art und Dauer der einzelnen Tätigkeitsabschnitte müssen aus den Unterlagen klar ersichtlich sein.