Die KIT-Fakultät für Maschinenbau hat mit über 50 Partnerhochschulen innerhalb Europas Austauschabkommen (InterInstitutional Agreements) abgeschlossen, die gemäß den Richtlinien des ERASMUS+-Programmes die Studierendenmobilität regeln, aber keine Strukturen für Zeitpunkt und Verlauf des Austauschs vorgeben. Die Studierenden entscheiden selbst über Zeitpunkt (BSc ab dem 5 Fachsemester, MSc und PhD) und die Dauer ihres Aufenthaltes (ein oder zwei Semester) und können in jeder Studienphase (BSc. MSc und PhD) bis zu 12 Monate ins europäische Ausland gehen. Darüber hinaus bietet ERASMUS+ folgende Vorteile:
- Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
- Anerkennung der im Ausland erfolgreich erbrachten Leistungen nach entsprechender Vorabsprache (Anerkennungsvereinbarungen)
- kostenlose Online- Sprachkurse in den "großen" Sprachen und/oder kostengünstige Intensivsprachkurse an der Partneruniversität
- An den Lebenshaltungskosten des Gastlandes orientierter Mobilitätszuschuss
Erste Anlaufstelle für alle Fragen zu Partnerhochschulen, Bewerbungsvoraussetzungen oder Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen ist
- ISIM – International Studieren Im Maschinenbau (Geb.10.23, R.706)
Leitung: Andrea Morlock-Scherm
Sprechstunde: Di 14- 16 Uhr und Do 10- 12 Uhr; E-Mail: isimPsn2∂mach kit edu
- Der Programmbeauftragte für die ERASMUS+-geförderten Auslandsaufenthalte der KIT-Fakultät für Maschinenbau ist Prof. Dr.-Ing. C. Proppe (Institut für Technische Mechanik, Gebäude 10.23).
Darüber hinaus können Sie sich über den Ablauf des ERASMUS-Programms informieren bei:
- IStO - International Students Office des KIT. In regelmäßigen Veranstaltungen informiert das dortige ERASMUS Team über die Grundzüge des Programms, die Organisation des Aufenthaltes und die administrativen Abläufe informiert. Die Termine finden Sie hier.
- Informationen und Erfahrungen aus studentischer Sicht gibt das Erasmus Student Network (ESN) Karlsruhe (ehemals Arbeitskreis Erasmus des KIT) weiter.
Bewerbung für einen ERASMUS+-Platz
Bevor Sie sich für einen Austauschplatz bewerben, sollten Sie sich darüber klar werden, was Sie mit dem Auslandsstudium neben dem Erwerb von Sprachkenntnissen und Sozialkompetenzen noch erreichen möchten. Soll der Auslandsaufenthalt gezielt Ihrer akademischen Weiterbildung dienen, möchten Sie zwecks "Horizonterweiterung" Kurse besuchen, die am KIT nicht angeboten werden, oder planen Sie sogar eine Projekt-, BSc- oder MSc-Arbeit im Ausland? Informieren Sie sich mittels der Internet-Präsenzen unserer Partnerhochschulen, welche Universität für die Umsetzung Ihrer Zielsetzung am besten in Frage kommt. Sie können im Bachelor- und Master-Studium sowie in der Promotionsphase jeweils eine Förderung von maximal 12 Monaten erhalten.
Auswahlkriterien sind u.a.:
Leistung, Sprachkenntnisse, Motivation, persönliches Engagement, Vollständigkeit der Unterlagen, termingerechte Abgabe
Die Präsentation zum aktuellen Bewerbungsverfahren für das Studienjahr 21/22 können Sie als PDF-Datei herunterladen. |
Bewerbungsprozess und einzureichende Unterlagen
Bewerben Sie sich im ersten Schritt bitte online über das ISIM-Bewerber-Portal (ab dem 01.12.2020 geöffnet)
Dann bereiten Sie die folgenden Unterlagen für Ihre Bewerbung um einen Platz im ERASMUS+-Programm vor und reichen Sie diese bis zum Bewerbungsschluss bei ISIM ein:
- ein Ausdruck der ERASMUS+-Online-Bewerbung bei ISIM (wiederholen Sie bitte hier die Wahl Ihrer bis zu drei Wunschhochschulen)
- ein- bis max. zweiseitiges Motivationsschreiben auf Deutsch. Bitte erläutern Sie hierin insbesondere Ihr Studienvorhaben für Ihre erste Wunschhochschule (warum diese Hochschule? welcher akademische Mehrwert? Wie mit KIT Studienplan zu kombinieren/vereinbaren?)... und begründen knapp auch die Auswahl der zweiten und dritten Priorität.
- tabellarischer Lebenslauf (Ausbildungsschritte, Nebentätigkeiten/Jobs, Praktika, außercurriculares politsches, soziales, kirchliches, sportliches.... Engagement, Ehrnämter, Hobbys..)
- Abiturzeugnis
- aktueller Notenauszug Ihrer im bisherigen Studium erbrachten Leistungen (BSc und ggfs. MSc)
- aktueller Nachweis über die Kenntnisse der Unterrichtssprache (gefordertes Niveau s. Aufstellung der Partnerhochschulen). Zusätzliche Kenntnisse der Landessprache können für die Bewerbung vorteilhaft sein.
Als Sprachnachweis werden folgende Dokumente akzeptiert:
- erfolgreich absolvierte Sprachkurse am Sprachenzentrum des KIT, die im Notenauszug dokumentiert sind. Bitte fügen Sie in diesem Fall Ihren Bewerbungsunterlagen ein Blatt "Sprachnachweis" bei, in dem Sie auf den Sprachnachweis über den Notenauszug hinweisen und markieren Sie den Kurs im Notenauszug farbig.
- DAAD-Test beim Sprachenzentrum
- offizielle Sprachzertifikate mit der Angabe des erreichten Sprachniveaus wie z.B. IELTS, TOEFL, DELF, Cambridge-Zertifikat o.ä.
- Das Abiturzeugnis ist für die fakultätsinterne Bewerbung als Nachweis eines B2-Levels Englisch gemäß dem europäischen Referenzrahmen dann ausreichend, wenn daraus hervorgeht, dass die Sprache auch während der Oberstufe belegt wurde und die in der Kursstufe incl. Abiturprüfung erzielte Durchschnittsnote mindestens 10 Punkte beträgt. Für ein C1-Level müssen mindestens 13 Punkte erreicht worden sein.
Ungeachtet dessen kann die Partnerhochschule als Voraussetzung aktuellere Nachweise verlangen.
- Learning Agreement /Learning Agreement.pdf. Komplettieren Sie nur die Angaben zu Ihrer Person und verwenden Sie die Tabelle A zur Darstellung Ihres Studienvorhabens an der Hochschule Ihrer ersten Priorität. Das endgültige LA muss erst nach einer Zusage des Austauschplatzes erstellt werden. Bei der Bewerbung sind deshalb auch keine Anerkennungsvereinbarungen beizulegen.
Bitte sortieren Sie vor Übermittlung der Bewerbung die Unterlagen in der oben angeführten Reihenfolge. Sie können Ihre Bewerbung per Post, durch Einwurf beim KIT oder per mail an isimSbj3∂mach kit edu einreichen. Sie müssen keine Bewerbungsmappen verwenden.
Hinweis: ein Eintrag ins online-Portal von IStO ist erst nach Zuweisung eines Austauschplatzes erforderlich. Hierzu werden Sie gesondert informiert.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen für das kommende akademische Jahr 2021/22 sind bis spätestens
15. Januar 2021
bei
ISIM - International Studieren Im Maschinenbau, Geb. 10.23, R 706
an
Frau Andrea Morlock-Scherm
per Post oder per mail (isimRcp4∂mach kit edu) zu übermitteln.
Bitte bewerben Sie sich auch zu diesem Termin, wenn Sie erst im Sommersemester 2022 ins Ausland gehen wollen, um sicher zu gehen, dass Ihnen eine Mobilitätshilfe gewährt werden kann.
Auf Restplätze zum SS 2022 können Sie sich bewerben bis zum 31. Juli 2021. Ein Stipendium auch für diese Restplätze ist sehr wahrscheinlich, kann aber nicht garantiert werden. Das online-Portal von ISIM ist ab dem 01. Juni 2021 für Bewerbungen zum SS geöffnet.
Was ist ein Learning Agreement?
Beim Learning Agreement handelt es sich um eine Studienvereinbarung, in der die Lehrveranstaltungen aufgelistet werden, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten und durch die Sie Kurse am KIT ersetzen wollen. Sie können Ihr Learning Agreement mit Hilfe der Modulhandbücher, Online-Vorlesungsverzeichnisse oder Lehrveranstaltungsbeschreibungen zusammenstellen, die Sie auf der Homepage der Gasthochschule finden. Sie sollten - genauso wie am KIT - in jedem Semester ca. 30 ECTS-Leistungspunkte belegen, wobei hierzu auch Sprachkurse zählen können. Bitte beachten Sie, dass Sie min. 20 ECTS im Ausland erreichen müssen, um Ihr Stipendium zu bekommen. Es steht Ihnen aber frei, ob und wieviel der erzielten Leitsungen Sie sich nach Rückkehr anrechnen lassen wollen. Es ist üblich, dass es vor Ort zu Abweichungen vom ursprünglichen Learning Agreement kommt. Hierzu gibt es ein Änderungsformular. Änderungen sind in der Regel innerhalb der ersten 4 - 6 Wochen nach Studienbeginn an der Gasthochschule problemlos möglich.
Weiteres Verfahren:
Sie erhalten längstens einen Monat nach Bewerbungsschluss per E-Mail Nachricht über den Erfolg Ihrer Bewerbung. Ihre Unterlagen werden bei einer positiven Entscheidung automatisch zur weiteren Bearbeitung an das IStO weitergeleitet. Die Gasthochschule erhält vom IStO nur eine Nominierungsliste, aber keine Bewerbungsunterlagen. Sie wird daher von Ihnen nochmals Application Forms mit Notenauszug, Learning Agreement, Sprachnachweis o.ä.
anfordern.
Alle weiteren Verfahrensschritte, insbesondere die Stipendienauszahlung, regelt das IStO.