Corona-Pandemie
- Der Krisenstab des KIT hat Hinweise für Mitarbeiter und Studierende verfasst.
- Die Fachschaft hat für Studierende eine Sonderseite eingerichtet.
Für Studierende, Doktoranden und Post-Docs gelten während dieser Zeit einige Sonderregelungen. Die Beratungsstellen der Fakultät haben hierzu Handreichungen und Empfehlungen zusammengestellt. Die Inhalte werden von den jeweils zuständigen Mitarbeitern tagesaktuell gehalten.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung, können sich die Empfehlungen ständig ändern.
Informationen für Studierende und Lehrende
Die Expertengruppe Online-Lehre hat Werkzeuge und Hilfestellungen für digitale Lehrangebote erstellt. Für den Zugang zu den digitalen Lehr- und Lernangeboten bietet das KIT schon seit vielen Jahren das etablierte Learning Management System ILIAS.
Lehr-, Lern- und Prüfungssettings ab 20.04.2020
Bei allen Lehr-, Lern- und Prüfungssettings, die Präsenz von Studierenden erfordernden, muss sich Schritt für Schritt zeigen, ab wann und ggf. in welchem Umfang sie wieder eingesetzt werden können. Je nach Lockerung der Infektionsschutzvorgaben (von Bund, Land, Kommune) werden schrittweise Präsenz-Settings hinzugenommen. Änderungen vorbehalten. Behördliche Vorgaben können sich jederzeit ändern.
Setting | Beschränkungen laut behördlicher Vorgaben | Status am KIT |
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1. Online-Lehrveranstaltungen, Online-Prüfungen sowie die mündliche Prüfung, Beratung und Betreuung via Videokonferenz-System |
keine |
zulässig |
2. 1:1-Betreuung in Präsenz (etwa in Sprechstunden) |
max. 10 Personen pro Raum |
seit 20.04.2020 zulässig, sofern die Zusammenkunft nicht rechtlich und tatsächlich durch den Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikations-technologien ersetzbar ist |
3. Mündliche Prüfungen in Präsenz, ohne KIT-Fakultäts-/ Hochschul-Öffentlichkeit
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max. 10 Personen pro Raum
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seit 20.04.2020 zulässig, sofern die Zusammenkunft nicht rechtlich und tatsächlich durch den Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikations-technologien ersetzbar ist |
4. Ausleihe/ Rückgabe von Büchern in der KIT-Bibliothek |
Das Präsidium hat die Öffnung der KIT-Bibliothek für den eingeschränkten Dienst des Bücherverleihs unter Einhaltung der erhöhten Sicherheitsmaßnahmen |
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5. Zusammenkünfte zur Durchführung von Prüfungen (Klausuren), Hochschulzugangsverfahren, Aufnahmeprüfungen und Auswahlverfahren, einschließlich Studierfähigkeitstests | Abhängig von den Gegebenheiten im und um den Prüfungsraum. Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen. | Ab 18.05.2020 zulässig, sofern die Zusammenkunft nicht durch den Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikations-technologien ersetzbar ist |
6. Praxisveranstaltungen in den Räumlichkeiten und auf dem Campus des KIT | Abhängig von den Gegebenheiten im und um den Prüfungsraum. Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen. | Ab 25.05.2020 zulässig. Die Freigabe beschränkt sich auf Praxisveranstaltungen (z.B. Laborpraktika, Feldübungen), die laut Studien- und Prüfungsordnung und Modulhandbuch für den Studienfortschritt der Teilnehmer/innen zwingend erforderlich sind |
6.1. Off-Campus-Lehrveranstaltungen (z.B. Geländeübungen) | Abhängig von den Gegebenheiten im und um den Prüfungsraum. Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen. | Ab 02.06.2020 zulässig. Die Freigabe beschränkt sich auf Lehrveranstaltungen (z.B. Geländeübungen), die laut Studien- und Prüfungsordnung und Modulhandbuch für den Studienfortschritt der Teilnehmer/innen zwingend erforderlich sind und einen Aufenthalt außerhalb des Geländes des KIT erfordern. |
7. Lernräume (Stillarbeits-Einzelplätze mit Abstandskontrolle, unter Aufsicht) | noch offen | nicht zulässig |
8. Präsenz-Lehrveranstaltungen mit Teilnehmerbegrenzung | noch offen | nicht zulässig |
9. Präsenz-Lehrveranstaltungen ohne Teilnehmerbegrenzung | noch offen | nicht zulässig |
10. Präsenz-Gruppenarbeits- und Gruppenlernplätze | noch offen | nicht zulässig |
11. Öffentliche Präsenz-Veranstaltungen mit Teilnehmerbegrenzung | noch offen | nicht zulässig |
12. Öffentliche Präsenz-Veranstaltungen ohne Teilnehmerbegrenzung | noch offen | nicht zulässig |
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Master- und Bachelor-Studiengänge MACH, MatWerk und MEI
Gültig ab 20.04.2020
Thema | Empfehlung |
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Orientierungsprüfung |
Die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung für die Studienanfänger/innen des WS 18/19 und WS 19/20 wird pauschal um jeweils ein Semester verlängert. Es muss hierzu kein Antrag eingereicht werden. |
Studienhöchstdauer |
Nach LHG §32, Absatz 5 wird für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, die Studienhöchstdauer pauschal um ein Semester verlängert.(05.11.2020) |
Fristen für Wiederholungsprüfungen
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Studiengang BA und MA Maschinenbau sowie MEI: Die Frist zum Ablegen der Wiederholungsprüfung wird pauschal um zwei Semester verlängert. |
Schriftliche Prüfungen |
Unter strenger Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen wird es wieder Klausuren mit Präsenz geben und es werden auch Klausurtermine nachgeholt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben des KIT und den Webseiten der jeweiligen Institute. |
Laborpraktika |
Unter strenger Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen können vereinzelt ab dem 25.05.2020 Laborpraktika angeboten werden. Bitte prüfen Sie auf den Webseiten der anbietenden Institute oder in ILIAS, ob das von Ihnen geplante Laborpraktikum im Sommersemester angeboten wird.
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Mündliche Prüfungen | |
Abschlussarbeiten |
Die Bearbeitungszeit aller laufenden Abschlussarbeiten deren ursprüngliche Bearbeitungsfrist nach dem 17. März endete, wird pauschal um 69 Tage entsprechend der Vorgabe des KIT verlängert. Dafür ist kein Antrag auf Fristverlängerung erforderlich. Die Unterbrechung der Bearbeitung von Abschlussarbeiten endet am 24.05.2020. Weitere Informationen finden Sie unter Hinweise KIT Krisenstab. Sollten Sie darüber hinaus eine Fristverlängerung benötigen, reichen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen als pdf (Bitte nur eine pdf mit allen Unterlagen) mit Ihrer KIT-Studierendenemailadresse beim zuständigen Prüfungsausschuss ein! Sofern nur noch die schriftliche Ausarbeitung abzugeben ist und diese im Homeoffice abgeschlossen werden kann, muss mit dem zuständigen Betreuer geklärt werden in welcher Form diese elektronisch einzureichen ist! Ausdrucke können nach Absprache mit dem zuständigen Betreuer zur gegebenen Zeit nachgereicht werden. Präsentationen von Abschlussarbeiten können unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden. Bitte klären Sie dies mit Ihrem zuständigen Prüfer. Der Ablauf wird mit dem betreuenden Institut geregelt.
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Master- und Bachelor-Studiengänge MIT
Die Bachelor- und Master-Studiengänge MIT sind interfakultative Studiengänge und werden gemeinsam von den Fakultäten Maschinenbau und Elektrotechnik und Informationstechnik betreut. Studierende der Fakultät ETIT werden gebeten, sich zusätzlich auf der ETIT-Homepage über aktuelle Meldungen zu informieren.
Sobald neue Informationen vorliegen, werden Mitarbeiter/innen und Studierende über die jeweiligen Studiendekane und die Prüfungsausschüsse informiert.
Thema | Regelung |
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Mündliche Prüfungen |
Entsprechend der Vorgaben des KIT können mündliche Prüfungen stattfinden. Siehe auch Prüfungssettings |
Schriftliche Prüfungen/ Nachholtermine für ausgefallene Prüfungen |
Unter strenger Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen wird es wieder Klausuren mit Präsenz geben und es werden auch Klausurtermine nachgeholt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben des KIT |
Prüfungen zum Abschluss des Studiums | Auch für Studierende, die mit den abgemeldeten bzw. abgesagten Prüfungen ihr Studium abgeschlossen hätten, ist eine Änderung der Erfolgskontrolle von schriftlich auf mündlich aufgrund der aktuellen Vorgaben derzeit leider nicht möglich. |
Praxisveranstaltungen | Abhängig von den Gegebenheiten wird es teilweise zu einer Wiederaufnahme von Praxisveranstaltungen kommen. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der Lehrveranstaltungen und im Ilias ob und in welcher Form Praxisveranstaltungen angeboten werden. KIT-Vorgabe Labor und Praxis |
Abschlussarbeiten |
Die Bearbeitungszeit aller laufenden Abschlussarbeiten wird pauschal entsprechend der Vorgabe des KIT verlängert. Dafür ist kein Antrag auf Fristverlängerung erforderlich. Link Aufgrund der aktuellen Situation können wir den neuen Endtermin noch nicht für alle Arbeiten im Campusmanagement-System (CMS) einpflegen. Eventuelle Erinnerungen des CMS können ignoriert werden. Das endgültige Abgabedatum der Abschlussarbeiten wird dann am Ende im CMS aktualisiert. Bis dahin erfolgt das Controlling der Arbeiten gemeinsam durch die Betreuer und Studierenden.
Sollten darüber hinaus weitere Verlängerungen notwendig sein, kann dies um die in den Studien- und Prüfungsordnungen genannte Dauer zusätzlich auf Antrag erfolgen. Fristverlängerungsanträge sind unterschrieben oder mit elektronischer Signatur versehen von Ihrer KIT-E-Mail-Adresse (u-Adresse) im PDF-Format an den BPA/MPA zu richten.
Sofern nur noch die schriftliche Ausarbeitung abzugeben ist, muss mit dem zuständigen Betreuer geklärt werden, in welcher Form diese elektronisch einzureichen ist. Ausdrucke können nach Absprache mit dem zuständigen Betreuer zur gegebenen Zeit nachgereicht werden.
Die Durchführung der Präsentation innerhalb der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit ist verbindlich. Ähnlich wie bei den mündlichen Prüfungen ist die Durchführung der Präsentation als Präsenzveranstaltung aktuell nicht möglich. Die Prüfenden können in Absprache mit den Studierenden entscheiden, ob eine Durchführung der Präsentation in Ausnahmefällen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Teilnahme des Prüfers und eines Beisitzers bzw. des Zweitprüfers online stattfinden kann.
Falls dies nicht möglich ist, kann bei Bedarf eine weitere Fristverlängerung genehmigt werden. Sollte die in den Prüfungsordnungen festgeschriebene einmalig verlängerbare Bearbeitungszeit (bei Bachelorarbeit 4 Wochen, bei Masterarbeit 3 Monate) nicht für die Fertigstellung inkl. Präsentation ausreichen, kann die Bearbeitungszeit auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss, unter Angaben von triftigen Gründen über die in der Prüfungsordnung vorgegebene Zeit hinaus verlängert werden.
Anmeldungen von neuen Abschlussarbeiten sind grundsätzlich möglich, müssen aber mit dem betreuenden Institut geregelt werden. Sollten Ihnen für die Anmeldung der Abschlussarbeit noch wenige Leistungspunkte fehlen, die Sie aufgrund der abgesagten Prüfungen derzeit nicht erwerben können, stellen Sie bitte einen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss (BPA oder MPA). Die aufgrund des ungewissen Verlaufs der Corona-Krise eventuell am Ende der Arbeiten erforderliche Fristverlängerung wird dann zu gegebener Zeit in Anlehnung an die o.g. Regelungen für die bereits laufenden Arbeiten geregelt. |
Individuelle Studienpläne im Master MIT | Zur Genehmigung eines individuellen Studienplans können diese unterschrieben im PDF-Format bei einem der Studienberater eingereicht werden. |
Mastervorzug | Der Mastervorzug richtet sich nach den KIT-Vorgaben |
Fristen |
Folgende Fristen werden pauschal verlängert: Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung für die Studienanfänger/innen im Bachelor des WS 18/19 und WS 19/20 um jeweils ein Semester, die Studienhöchstdauer für alle Studierenden, die aktuell im höchsten zulässigen Semester sind, zum WS 20/21 um ein Semester und die Frist zum Ablegen der Wiederholungsprüfung um zwei Semester Link |
Lernräume | Auch alle Lern- und Poolräume sind von den infektionsschützenden Maßnahmen betroffen und werden geschlossen. |
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Das ISIM informiert
Thema | Regelung |
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ERASMUS Aufenthalt 2. Term / SS 2020 |
Allen derzeitigen ERASMUS Outgoern (akademisches Jahr 19/20) ist es aufgrund der aktuellen Umstände freigestellt, ihren Auslandsaufenthalt zu unterbrechen oder abzubrechen und nach Hause zurückzukehren. Bitte informieren Sie über diesen Schritt sowohl die Gasthochschule als auch ISIM und IStO. Nach derzeitigem Stand wird Ihnen bei Abbruch ihr Stipendium taggenau berechnet, bewahren Sie deshalb alle Dokumente auf, die Ihre Aufenthaltszeit belegen. Über eine weitere finanzielle Unterstützung z. B. zum Begleich von Forderungen aus Mietverträgen am ausländischen Studienort wird momentan verhandelt. Bei einer Unterbrechung des Aufenthaltes bzw. einer Weiterführung des Aufenthaltes im „Online Modus“ wird das Stipendium gemäß dem Grant Agreement taggenau berechnet. Die Zeit der Unterbrechung bzw. das virtuelle Studium von zuhause zählt als Auslandsstudium. |
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Der Promotionsausschuss informiert
Thema | Regelung |
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Doktorprüfungen |
Doktorprüfungen in der Corona-Zeit finden nur auf Antrag der Kandidaten und Kandidatinnen und bei einstimmiger Befürwortung durch den Promotionsprüfungsausschuss in den Räumen des KIT statt. Antrag_Videopruefung. Der Öffentliche Teil der Prüfungen wird per Zoom öffentlich gestreamt und nicht aufgezeichnet. Der Promotionsprüfungsausschuss und nachrangig Promotionsberechtigte der KIT-Fakultät für Maschinenbau haben die Möglichkeit, am nicht-öffentlichen Teil der Prüfung im Prüfungsraum oder per Videokonferenz (MS Teams oder on-premise-Lösung) teilzunehmen. Gäste ohne Fragerecht gem. § 17 Abs. 10 der Promotionsordnung können beantragen, an der Prüfung teilzunehmen. |
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Die Hochschuldidaktik informiert
Thema | Regelung |
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Weiterbildungsmaßnahmen |
Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Hochschuldidaktik finden derzeit nicht statt. Neue Termine werden angesetzt, sobald der KIT-Krisenstab entscheidet, dass dies möglich ist. |
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