Promotion
Auf diesen Seiten finden Doktorand/innen die wichtigsten Abläufe eines Promotionsverfahrens am KIT, der Annahme als Doktorand/in zu Beginn der Promotion und der Zulassung zum Promotionsverfahren nach Verfassen der Dissertation.
Falls im FAQ-Bereich Fragen offen beleiben, antwortet das Promotionssekretariat oder andere Ansprechpersonen. Die Interessensvertretung aller Doktorand/innen am KIT ist der Doktorandenkonvent.
Beim Forschen gelten die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und die Handreichung zur Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz in Dissertationen
Detaillierte Informationen zu Promotionsverfahren an der KIT-Fakultät für Maschinenbau finden Sie in der Promotionsordnung Maschinenbau (2017) und deren Änderungssatzung (2018)

Promotionssekretariat und Ansprechpersonen
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Antrag auf Annahme als Doktorand/in zu Beginn der Promotion
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FAQ zur Promotionsordnung vom 26.06.2017
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Gute wissenschaftliche Praxis
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Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
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Abgeschlossene Promotionen
linkArchiv
- Promotionsordnung Maschinenbau (2007)
- Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für die Fakultät für Maschinenbau zur Erlangung des Doktorgrades der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) (AB 004 2012)
- Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für die Fakultät für Maschinenbau zur Erlangung des Doktorgrades der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) (AB 47 2018)
- Promotionsordnung Maschinenbau (1999)