Abläufe eines Promotionsverfahrens
Auf diesen Seiten finden Doktorand/innen die wichtigsten Abläufe eines Promotionsverfahrens am KIT:
- Annahme als Doktorand/in zu Beginn der Promotion
- Zulassung zum Promotionsverfahren nach Verfassen der Dissertation
Sollten Sie im FAQ-Bereich keine Antworten auf Ihre Fragen finden, wenden Sie sich gerne an das Promotionssekretariat oder anderer Ansprechpersonen.
Die Interessensvertretung aller Doktorand/innen am KIT ist der Doktorandenkonvent.
Detaillierte Informationen zu Promotionsverfahren am KIT Maschinenbau finden Sie in der Promotionsordnung Maschinenbau (2017) und der Änderungssatzung dazu (2018)
Weitere Informationen
Archiv
- Promotionsordnung Maschinenbau (2007)
- Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für die Fakultät für Maschinenbau zur Erlangung des Doktorgrades der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) (AB 004 2012)
- Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für die Fakultät für Maschinenbau zur Erlangung des Doktorgrades der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) (AB 47 2018)
- Promotionsordnung Maschinenbau (1999)