Berufspraktikum im Studiengang Materialwissenschaften und Werkstofftechnik

Im Masterstudiengang Materialwissenschaft und Werkstofftechnik ist ein Praktikum gemäß der für Studierende mit Studienstart ab dem WS 2017/18 geltenden Studien- und Prüfungsordnung abzuleisten. Der aktuelle Studienplan gibt Auskunft über Inhalt, Durchführung und Anerkennung des Berufspraktikums.


Dauer

Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 9 Wochen. Fehltage müssen nachgeholt werden. Zu Fehltagen zählen u.a. Urlaubstage und Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit.

Inhalte

Um eine ausreichende Breite der berufspraktischen Ausbildung zu gewährleisten, müssen Tätigkeiten aus mindestens zwei verschiedenen Arbeitsgebieten nachgewiesen werden. Die Tätigkeiten können aus folgenden Gebieten gewählt werden:

  • Werkstoffentwicklung
  • Werkstoffprüfung / Qualitätskontrolle
  • Materialsynthese
  • Werkstoffauswahl im Produktentstehungsprozess
  • Metallurgie / Pulvermetallurgie
  • Urformtechnik
  • Umformtechnik
  • Oberflächentechnik
  • Wärmebehandlung- andere werkstofftechnische Tätigkeitsgebiete (nach Rücksprache
    mit dem Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenbau).
Anerkennung

Die Anerkennung des Berufspraktikums erfolgt für Studierende mit Studienstart ab WS 2017/18 über Dr. Patric Gruber. Zur Anerkennung ist die Vorlage des Ausbildungsvertrags und eines Tätigkeitsnachweises (jeweils im Original) erforderlich. Der Tätigkeitsnachweis ist ein Zertifikat des Ausbildungsbetriebes („Praktikantenzeugnis“), das die Art der Tätigkeiten und die Dauer des Berufspraktikums beinhaltet. Eventuelle Fehltage sind zu vermerken.

Des Weiteren müssen nach dem Praktikum ein kurzer Bericht angefertigt und eine Kurzpräsentation gehalten werden.

FAQ zum Fachpraktikum im Masterstudiengang MatWerk

Wie lange muss das Berufspraktikum dauern?

Im Masterstudiengang MatWerk ist laut der SPO von 2017 ein 9-wöchiges Praktikum vorgeschrieben.

Welche Tätigkeiten sollten während des Praktikums ausgeübt werden?

Der Studienplan enthält eine Liste von Tätigkeiten, die als Anhaltspunkt dienen können. Für alle Fachpraktika gilt, dass es sich um Ingenieurtätigkeiten handeln muss.

Wo erfolgt die Anerkennung des Praktikums?

Die Anerkennung von Praktika für Studierende nach SPO von 2017 erfolgt über die Verantwortlichen des Studiengangs.

Wie erfolgt die Anerkennung des Praktikums?

Für die Anerkennung des Praktikums sind folgende Unterlagen vorzulegen: das Praktikantenzeugnis und der Praktikantenvertrag sowie die Bescheinigung über Praktikumsbericht und Kurzpräsentation im Original.