Regelstudienzeit: 4 Semester
ECTS-Punkte: 120
Kurssprache: Deutsch und/oder Englisch
Zulassungsbeschränkt: nein
Ausführliche Informationen:
KIT Zentrale Studienberatung (ZSB)
Studienfahrplan
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Qualifikationsziele
Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs Materialwissenschaft und Werkstofftechnik (MatWerk) am KIT sind in der Lage, selbständig an Wertschöpfungsprozessen in materialverarbeitenden Industriezweigen mitzuarbeiten und durch ihre forschungsorientierte Ausbildung auch in der Wissenschaft mitzuwirken. Sie sind insbesondere für eine verantwortungsvolle Tätigkeit in Industrie, technischen Dienstleistungen und Wissenschaft qualifiziert.
Die Absolventen und Absolventinnen besitzen breite und vertiefte Kenntnisse in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen: Thermodynamik und Kinetik, elektronische und mechanische Eigenschaften von Werkstoffen, Modellbildung und Simulation sowie Werkstoffanalytik. Dadurch sind sie in der Lage, sich selbständig mit dem Stand der Forschung auseinanderzusetzen und Methoden der Materialwissenschaft weiter zu entwickeln. Sie können umfassende und ggf. interdisziplinäre Simulationsstudien erarbeiten, bewerten und interpretieren. Sie sind in der Lage, Produkte aus dem Verständnis des Materialverhaltens und der Wertschöpfungsprozesse heraus zu entwickeln. Die dabei eingesetzten Methoden und Handlungsweisen können reflektiert und an wechselnde Randbedingungen angepasst werden, um das eigene Vorgehen zu optimieren.
Durch ihre, in den beiden Schwerpunkten, dem Fach „Interdisziplinäre Ergänzung“ und dem Berufspraktikum erworbenen, umfassenden und detaillierten Kenntnisse sowie praktischen Fähigkeiten sind Absolven-teninnen und Absolventen befähigt, eine wichtige Rolle in komplexen Forschungs- und Entwicklungsprojekten einzunehmen sowie am Innovationsprozess kompetent mitzuwirken. Ebenfalls sind sie auf spätere Leitungsfunktionen fachlich sehr gut vorbereitet.
Aufgrund ihrer in Wahlfächern zu Schlüsselqualifikationen erworbenen, überfachlichen Kompetenzen insbesondere in sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Themengebieten sind sie unter anderem in der Lage, Entscheidungen unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen, ökonomischen und ethischen Randbedingungen durchdacht zu treffen. Durch das Industriepraktikum sind sie befähigt, ihre Fertigkeiten und Kenntnisse im betrieblichen Umfeld richtig einzusetzen.
Die Masterabsolventinnen und -absolventen können selbständig Aufgaben identifizieren, die zur Lösung notwendigen Informationen beschaffen, Methoden auswählen und Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung, Weiterverarbeitung, Auswahl und Einsatz von Werkstoffen anwenden und damit ihren Beitrag zur Wertschöpfung leisten.
Bewerbung
via Bewerbungsportal
Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: nicht zulassungsbeschränkt
Höheres Fachsemester: nicht zulassungsbeschränkt
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
* Für ausländische Bewerber*innen gelten abweichende Bewerbungsfristen.
Auswahlverfahren und Zulassung
Zugangssatzung (seit Sommersemester 2019) Deutsch/PDF, 1. Änderungssatzung/PDF
Für die Zulassung zum Masterstudiengang Materialwissenschaft und Werkstofftechnik müssen ab Sommersemester 2019 bestimmte Mindestkenntnisse und Mindestleistungen (§6 der Zugangssatzung) nachgewiesen werden. Sollten diese nicht nachgewiesen werden können, besteht alternativ die Möglichkeit, die erforderlichen Fähigkeiten durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung nachzuweisen.
Die Aufnahmeprüfung findet jeweils zum Ende der Bewerbungsphase des Sommer- bzw. Wintersemesters am KIT Campus Süd (Kaiserstr. 12, 76131 Karlsruhe) statt. Über die Notwendigkeit zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung entscheidet die Zulassungskommission anhand der zuvor eingreichten Bewerbungsunterlagen.
Regularien
Studien- und Prüfungsordnung:
SPO 2017: Deutsch/PDF, English/PDF (not leagally binding)
1. Änderungssatzung/PDF, 1. Änderungssatzung-Berichtigung/PDF,
2. Änderungssatzung/PDF,
3. Änderungssatzung/PDF,
4. Änderungssatzung/PDF,
Modulhandbuch mit Studienplan:
gültig ab WS 2021/2022 - Deutsch/PDF
Studienplan:
Deutsch/PDF, English/PDF (not leagally binding)
Bitte beachten: Die Kontaktaufnahme via E-Mail erfogt immer vom KIT-Email-Account (u…@student.kit.edu). Hinweise zur Nutzung |
Fachstudienberatung | |
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Prof. Dr. Michael Hoffmann | matwerk∂mach.kit.edu |
Dr. rer. nat. Patric Gruber | matwerk∂mach.kit.edu |
Prüfungsausschuss |
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Dr.-Ing. Johannes Schneider Sprechstunde: Freitag 10:45-11:45 Uhr in Geb. 30.48 (MZE), Raum 104 |
pa-matwerk∂mach.kit.edu |
Studentische Mitglieder des Prüfungsausschusses |
pa.matwerk∂fs-fmc.kit.edu |
Leistungskoordination | |
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Dr.-Ing. Johannes Schneider Sprechstunde: Freitag 10:45-11:45 Uhr in Geb. 30.48 (MZE), Raum 104 |
campus-matwerk∂mach.kit.edu |
Masterzulassungskommission | |
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Prof. Dr. rer. nat. Peter Gumbsch | zk-matwerk∂mach.kit.edu |
Dr.-Ing. Johannes Schneider | |
Dr. Daniel Weygand | |
Steven Phung | |
Theresa Streib |
Wie beantrage ich Fristverlängerungen / eine Zweitwiederholung von Prüfungen ("Härtefallantrag")?
Bei der Vorbereitung des Antrags berät und unterstützt InSL oder die Fachschaft. Danach ist eine persönliche Vorsprache in der Sprechstunde des PA-MatWerk notwendig.
Die Anerkennungsvereinbarung für Auslandstudienleistungen (siehe Formulare) muss vor dem Auslandsaufenthalt mit den entsprechenden Dozenten und Dozentinnen ausgefüllt und dann beim Leistungskoordinator Matwerk eingereicht werden.
Was muss ich bei der Anerkennung von extern erbrachten Prüfungsleistungen beachten?
Die Anerkennung von extern erbrachten Studienleistungen (siehe Formulare) muss im ersten Semester nach Rückkehr an das KIT beim PA-MatWerk beantragt werden.
Abschlussarbeiten
Die Verwaltung der Abschlussarbeiten in Campus erfolgt direkt durch die betreuenden Institute. Ein Antrag an den Prüfungsausschuss muss nur gestellt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß SPO (BSc: 140 LP, MSc: 75 LP) noch nicht erfüllt sind.
Was kann ich tun, wenn ich eine Prüfung nicht antreten kann? Und wie gehe ich vor, wenn ein fristgerechter Rücktritt von einer Prüfung nicht mehr möglich ist?
Die Abmeldung, das Versäumnis und der Rücktritt von Prüfungen sind in der jeweiligen für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung je nach Art der Prüfungsleistung geregelt. In den Bachelor-Studiengängen und dem Master-Studiengang nach SPO 2017 ist dies §10.
Wie stelle ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich?
Für Studierende mit Beeinträchtigung gibt es die Möglichkeit beim PA-MatWerk einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Sie benötigen hierzu ein Attest. Link zur KIT-Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Studienverlaufsbescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde benötige?
Zur Vorlage bei der Ausländerbehörde, bei Studentenwerk etc. schreiben Sie ausschließlich vom KIT-Email-Account (...@student) an pa-matwerk∂mach.kit.edu Folgende Anhänge fügen Sie Ihrem Mail bei: Immatrikulationsbescheinigung, vollständiger Notenauszug, Name der Behörde und Kontaktdaten der Ansprechpartnerin/ des Ansprechpartners.
Wo finde ich BAföG-Regelungen für die Studiengänge MatWerk?
Eine Aufstellung der Regelungen ist unter dem Register Formulare zu finden.
Welche Bescheinigungen stellt das SLE aus?
Der Studierendenservice stellt folgende Bescheinigungen aus https://www.sle.kit.edu/imstudium/bescheinigungen.php
Sonstige Informationen rund um den Studiengang:
- Satzung zur Redlichkeit von Prüfungen und Praktika
- Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Abschlussarbeiten werden auf den Internetseiten der Institute ausgeschrieben und/oder im KIT-Netz (KIT-WLAN oder per VPN) erreichbar im machPortal.
- Stundentafeln
- Veranstaltungskalender der zentralen Studienberatung: https://www.sle.kit.edu/imstudium/veranstaltungskalender.php