Anerkennung aus Mobilität, Anerkennungsvereinbarung liegt vor

Sie können beim Prüfungsausschuss MACH/ MEI einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Leistungen stellen, die Sie während eines Auslandsstudiums im Rahmen einer Mobilität erbracht haben.

Eine Anerkennung erfolgt nur auf Antrag und nie automatisch.

Wenn eine unterschriebene Anerkennungsvereinbarung vorliegt und Sie die Anerkennung wie vereinbart beantragen wollen, muss der Antrag auf Anerkennung nicht mehr von einem Prüfer oder Modulverantwortlichen unterschrieben werden, sondern nur noch von Ihnen selbst ausgefüllt und persönlich unterschrieben werden. 

Der Antrag kann erst nach Ablegen der Leistungen, also üblicherweise nach der Rückkehr an das KIT gestellt werden. Die Anerkennung muss bis spätestens ein Jahr nach der Rückkehr aus dem Ausland beantragt werden.

Ablauf des Anerkennungsprozesses:

  1. Der Antrag kann per E-Mail an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Dazu senden Sie uns bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Anerkennung, den Notenauszug der ausländischen Universität und die vor der Anerkennung vom Prüfer oder Modulverantwortlichen unterschriebene Anerkennungsvereinbarung von Ihrer KIT-E-Mail-Adresse aus zu.
  2. Sonderfall: Wenn die Anerkennung in einem Schwerpunkt außerplanmäßig im Fall B oder Fall C erfolgen soll, ist außerdem ein Schwerpunktplan erforderlich, der vom Schwerpunktverantwortlichen unterschrieben sein muss.
  3. Sonderfall: Bei einer außerplanmäßigen Anerkennung im Fall B im Wahlpflichtmodul Wirtschaft/ Recht oder Naturwissenschaft/ Informatik/ Elektrotechnik (nur Masterstudiengang MACH) ist ein Antrag auf Zulassung zu einer außerplanmäßigen Prüfung erforderlich, den der Modulverantwortliche unterschrieben haben muss.
  4. Sonderfall: Bei einer außerplanmäßigen Anerkennung im Fall B und im Fall C im Wahlpflichtmodul Maschinenbau (nur Masterstudiengang MACH) ist ein Antrag auf Zulassung zu einer außerplanmäßigen Prüfung erforderlich, der vollständig ausgefüllt ohne Unterschrift des Modulverantwortlichen an den PA gesendet werden kann..
  5. Nach Prüfung durch den PA wird das Prüfungssekretariat der Fakultät (Campus) bzw. der Studierendenservice die Anerkennung in der Studierendenakte eintragen und den Studierenden per E-Mail informieren.