Hinweise zum Berufspraktikum im Masterstudiengang MatWerk |
||
Im Masterstudiengang Materialwissenschaft und Werkstofftechnik ist ein Praktikum gemäß der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung abzuleisten. Der aktuelle Studienplan gibt Auskunft über Inhalt, Durchführung und Anerkennung des Berufspraktikums.
ab WS 2011/12 | ab WS 2017/18 |
Studien- und Prüfungsordnung | Studien- und Prüfungsordnung |
Studienplan | Studienplan |
Dauer
Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 9 Wochen. Fehltage müssen nachgeholt werden. Zu Fehltagen zählen u.a. Urlaubstage und Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit.
Inhalte
Um eine ausreichende Breite der berufspraktischen Ausbildung zu gewährleisten, müssen Tätigkeiten aus mindestens zwei verschiedenen Arbeitsgebieten nachgewiesen werden. Die Tätigkeiten können aus folgenden Gebieten gewählt werden:
- Werkstoffentwicklung
- Werkstoffprüfung / Qualitätskontrolle
- Materialsynthese
- Werkstoffauswahl im Produktentstehungsprozess
- Metallurgie / Pulvermetallurgie
- Urformtechnik
- Umformtechnik
- Oberflächentechnik
- Wärmebehandlung- andere werkstofftechnische Tätigkeitsgebiete (nach Rücksprache
mit dem Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenbau).
Anerkennung
Die Anerkennung des Berufspraktikums für Studierende vor WS 2017/18 erfolgt durch das Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenbau. Studierende ab WS 2017/18 wenden sich an patric.gruber∂kit.edu. Zur Anerkennung ist die Vorlage des Ausbildungsvertrags und eines Tätigkeitsnachweises (jeweils im Original) erforderlich. Der Tätigkeitsnachweis ist ein Zertifikat des Ausbildungsbetriebes („Praktikantenzeugnis“), das die Art der Tätigkeiten und die Dauer des Berufspraktikums beinhaltet. Eventuelle Fehltage sind zu vermerken.
Des Weiteren müssen nach dem Praktikum ein kurzer Bericht angefertigt und eine Kurzpräsentation gehalten werden.