Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Prüfungsleistungen

Eine Anerkennung erfolgt nur auf Antrag und nie automatisch.

Zur Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Prüfungsleistungen stellen Sie einen Antrag über ein Formular.

Anwendung:

  1. Die Studierenden füllen den oberen Teil des Formulars aus. Anschließend gibt er das Formular mit allen nötigen Unterlagen beim zuständigen Fachvertreter ab.
     
  2. Der Fachvertreter vervollständigt das Formular. Nach erfolgter Unterschrift des Fachvertreters sendet dieser alle eingereichten Unterlagen an das Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Maschinenbau und nicht den Studierenden aushändigen.
     
  3. Nach erfolgter Unterschrift durch den Prüfungsausschuss wird das Formular an den Studierendenservice des KIT geschickt und dort die Anerkennung in der Studierendenakte eingetragen.
     
  4. Falls die Studien- und Prüfungsleistung nicht anerkannt werden kann, ist der Studierende darüber zu informieren. Zu große Unterschiede in der Tiefe des behandelten Stoffes, im Inhalt oder bei den Anforderungen können Gründe für eine Ablehnung sein. Diese Information ist zwingend erforderlich, da nach der Lissabon-Konvention die Beweislast nicht mehr bei den Studierenden, sondern bei der Hochschule liegt, die nun zu beweisen hat, dass die im Ausland erbrachten Leistungen aufgrund eines wesentlichen Unterschieds nicht anerkannt werden können. Das grundlegende Prinzip der Konvention ist, dass die Anerkennung nur dann verweigert werden kann, wenn wesentliche Unterschiede identifiziert werden. Bewertungsgrundlage sind die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
     
  5. Um eine angemessene Bewertung der im Ausland erworbenen Qualifikation vornehmen zu können, müssen ausreichend Informationen über die ausländische Qualifikation verfügbar sein. Ihre Bereitstellung ist die Aufgabe des Antragstellers. Die qualifikationsausstellende Einrichtung hat hierfür auf Ersuchen und innerhalb angemessener Frist eine entsprechende Informationspflicht gegenüber dem Antragsteller oder der Institution, bei der die Anerkennung beantragt wird. 

 

Hinweis zur Anerkennung als außerplanmäßige Lehrveranstaltung:

Soll eine Leistung als außerplanmäßige Lehrveranstaltung im Originaltitel anerkannt werden, dann ist ein zusätzlicher Antrag an die Prüfungsausschuss zu stellen.