Informationen zum Berufspraktikum im Bachelorstudiengang Maschinenbau

(für Studienanfänger vor dem WS 2016/2017)
Die hier aufgeführten Richtlinien basieren auf der Studien- und Prüfungsordnung (2008/2009) für den Bachelorstudiengang Maschinenbau sowie dem Studienplan der Fakultät Maschinenbau.
  • Dauer des Berufspraktikums mehr

    Die Dauer des gesamten Berufspraktikums beträgt mind. 12 Wochen, davon 6 Wochen Grundpraktikum und 6 Wochen Fachpraktikum. Fehltage im Praktikum müssen nachgeholt werden. Zu Fehltagen zählen u.a. auch Urlaubstage und Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit.
    Es wird dringend empfohlen das Grundpraktikum vor dem Studium zu absolvieren, da die ersten vier Fachsemester hierfür wenig Raum lassen.

  • Praktikantenvertrag mehr

    Das Praktikantenverhältnis wird rechtsverbindlich durch den zwischen dem Betrieb und dem Praktikanten abzuschließenden Ausbildungsvertrag. Im Vertrag sind alle Rechte und Pflichten des Praktikanten und des Ausbildungsbetriebes sowie Art und Dauer des Praktikums festgelegt. Das Praktikum gilt als Ausbildung im tertiären Bildungsbereich und ist daher förderungsfähig nach BAföG. Der Praktikant muss sich zwecks Gewährung an die zuständige Behörde seines Wohnortes wenden.

  • Vermittlung von Praktikantenstellen mehr

    Das Praktikantenamt vermittelt keine Praktikumsstellen. Auf der SCM-Homepage finden sich jedoch Ausschreibungen für Praktika in der Industrie. Bezugsquellen für Praktika sind auch die für den Ausbildungsraum zuständige Agentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammer, Internet-Jobbörsen etc.

  • Sonderbestimmungen mehr

    Berufstätigkeit und Berufsausbildung: Eine Fachausbildung wird soweit anerkannt, wie sie dem Studienplan (vgl. Kap. 4) entspricht.

  • Praktikum von Wehrpflichtigen bei der Bundeswehr mehr

    Dort erbrachte Ausbildungszeiten in Instandsetzungseinheiten sind mit maximal 6 Wochen als Praktikum anrechenbar, wenn Tätigkeiten gemäß Studienplan Punkt 4.1 durchgeführt wurden. Zwecks Anerkennung sind die entsprechenden Berichte und Bescheinigungen (ATN und Materialerhaltungsstufe) beim Praktikantenamt einzureichen.

  • Praktische Tätigkeit an Technischen Gymnasien mehr

    Die praktische Ausbildung an technischen Gymnasien kann entsprechend der nachgewiesenen Schulstunden anerkannt werden. Hierbei können maximal 6 Wochen (entspricht 240 Zeitstunden) auf das Praktikum angerechnet werden. Zur Anerkennung muss der Studierende einen Nachweis der Schule vorlegen, auf dem die praktischen Schulstunden nach Inhalt und Anzahl aufgeführt sind. Die praktische Ausbildung im Bereich Elektrotechnik und Informationstechnik kann mit bis maximal 2 Wochen auf das Praktikum angerechnet werden.

  • Anerkennung mehr

    Die Anerkennung des Berufspraktikums (Grund- und Fachpraktikum) ist Zulassungsvoraussetzung für die Bachelorarbeit. Es wird empfohlen, die vollständigen Anerkennungsunterlagen für das Grundpraktikum zeitnah nach Beendigung des Grundpraktikums beim Praktikantenamt prüfen zu lassen.

  • Häufig gestellte Fragen mehr

 

Praktikumsordnung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang Maschinenbau

(für Studienanfänger vor dem WS 2016/2017)

 

  Grundpraktikum Fachpraktikum
Ziel Der Praktikant soll in Vorbereitung auf das Studium Fertigungsverfahren, thermische Füge- und Trennverfahren in der Praxis kennenlernen. Das Grundpraktikum soll so einen Praxisbezug zum Studium und die Voraussetzungen für ein kooperatives Arbeiten
mit Facharbeitern schaffen.
Es wird dringend empfohlen das Grundpraktikum vor dem Studium zu absolvieren, da die ersten vier Fachsemester hierfür wenig Raum lassen.
Im Fachpraktikum soll der Studierende praktische Erfahrungen in der Industrie sammeln, die im Studium erworbenen Kenntnisse anwenden und das Berufsfeld eines Ingenieurs aus berufspraktischer Sicht kennenlernen.
Inhalte Facharbeitertätigkeiten Ingenieurstätigkeiten
Anerkennung Zur Anerkennung des Grundpraktikums müssen folgende Originalunterlagen im Praktikantenamt vorgelegt werden:
  • Praktikanten-/Ausbildungsvertrag
  • Bescheinigung/Zeugnis des Unternehmens (Zeitraum, Tätigkeiten…)
  • Vom Unternehmen bestätigter Praktikumsbericht


Wichtige Informationen zur Berichterstattung

Für das Grundpraktikum muss ein Bericht angefertigt werden, der eine fachliche Auseinandersetzung mit den bearbeiteten Themen erkennen lässt. Eine chronologische Auflistung der Tätigkeiten und/oder eine reine Prozessbeschreibung sind hierfür nicht ausreichend. Die Berichte beinhalten individuelle Erfahrungen, die bei den durchgeführten Tätigkeiten gemacht wurden. Der gesamte Tätigkeitsbericht beinhaltet 6 einzelne Wochenberichte (Umfang ca. 1 DIN A4-Seite pro Woche). Zitate sind als solche kenntlich zu machen und die verwendeten Quellen sind anzugeben. Die hier hinterlegten Beispielberichte sind lediglich Vorschläge für die Gestaltung von Wochenberichten.

Zur Anerkennung des Fachpraktikums müssen folgende Originalunterlagen im Praktikantenamt vorgelegt werden:
  • Bescheinigung/Zeugnis des Unternehmens (Zeitraum, Tätigkeiten …)


Praktika, die an Universitäten, gleichgestellten Hochschulen oder in vergleichbaren Forschungseinrichtungen durchgeführt wurden, werden nicht als Fachpraktikum anerkannt.

Die Anerkennung des Praktikums erfolgt durch das Praktikantenamt der Fakultät Maschinenbau. Das Praktikantenamt entscheidet, inwieweit die praktische Tätigkeit den Praktikumsvorschriften entspricht und daher als Berufspraktikum anerkannt werden kann. Eine Ausbildung, über die nur unzureichende Tätigkeitsnachweise vorliegen, weil sie unvollständig oder nicht verständlich abgefasst sind, kann unter Umständen nur teilweise anerkannt werden.
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