Auf dieser Seite finden Doktorand*innen die wichtigsten Abläufe eines Promotionsverfahrens. Sollten Sie im FAQ-Bereich keine Antworten auf Ihre Fragen finden, wenden Sie sich gern an das Promotionssekretariat. Detaillierte Informationen zu Promotionsverfahren am KIT Maschinenbau finden Sie in der Promotionsordnung Maschinenbau (2017).
Aufgrund derzeitiger Vorsichtsmaßnahmen bitten wir Sie, uns per Mail oder Telefon zu kontaktieren. Sollte eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig sein, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.
- Öffnungszeiten
- Kontakt: Vivien Gerlach-Farrell
- Promotionssekretariat: promotionen∂mach.kit.edu
- Promotionsausschuss: Mitglieder des Promotionsausschusses
Weitere Informationen
Archiv
- Promotionsordnung Maschinenbau (2007)
- Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für die Fakultät für Maschinenbau zur Erlangung des Doktorgrades der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) (AB 004 2012)
- Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für die Fakultät für Maschinenbau zur Erlangung des Doktorgrades der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) (AB 47 2018)
- Promotionsordnung Maschinenbau (1999)
Annahmevoraussetzungen
Nach der Promotionsordnung Maschinenbau (2017):
§ 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion
1. Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist […] dass der/die Bewerber/-in
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einen Masterstudiengang
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einen Studiengang an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder
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einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder an einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht
in einem Fach der
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Ingenieurwissenschaften,
-
Naturwissenschaften,
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Informatik
-
Mathematik
mit einem überdurchschnittlichen Abschluss abgeschlossen hat. Die Überdurchschnittlichkeit eines Abschlusses ist bei einem Abschluss mit einer Gesamtnote „sehr gut“ (1,5) oder besser, einem Abschluss mit einer Gesamtnote entsprechend den ECTS-Noten A oder B oder in den Fällen des durch den/die Bewerber/-in erbrachten Nachweises, dass diese/r zu den besten 35 Prozent seines/ihres Jahrgangs gehört, gegeben.
Vorbereitung des Antrags
Die Annahme als Doktorand setzt voraus, dass Sie einen wissenschaftlichen Betreuer am KIT gefunden haben.
Es folgen diese aufeinander aufbauende Schritte:
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Abschließen einer Promotionsvereinbarung Eine aktuelle Vorlage einer Promotionsvereinbarung finden Sie hier immer über das KIT-Intranet: https://www.haa.kit.edu/downloads.php In der Promotionsvereinbarung werden Sie aufgefordert, die Registrierung beim KHYS vorzunehmen und die Annahme als Doktorand/in bei der Fakultät zu beantragen.
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Registrierung beim KHYS (Karlsruhe House of Young Scientists) benötigt: Promotionsvereinbarung für die Registrierung (https://docata.khys.kit.edu/home) benötigen Sie einen ***∂kit.edu — oder einen ***∂partner.kit.edu Email-Account. Wenn Sie noch keinen solchen Account haben, hilft Ihnen Ihr Hauptbetreuer/Ihre Hauptbetreuerin am KIT, Ihr Institut oder die Fakultät.
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Antrag auf Annahme als Doktorand/in benötigt: Promotionsvereinbarung und Registrierung beim KHYS. in DOCATA
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Optional: Einschreibung als Student benötigt: Annahme als Doktorand/in. Die Einschreibung ist Doktoranden, die nicht hauptberuflich am KIT beschäftigt sind vorbehalten.
Antrag auf Annahme als Doktorand/in
Der Antrag auf Annahme als Doktorand erfolgt über DOCATA. Bitte halten Sie ihre Kontaktdaten immer aktuell um eine reibungsfreie Kommunikation zu ermöglichen.
Die Antragsunterlagen sind auszudrucken und im Original bei der Fakultät für Maschinenbau im Dekanat abzugeben (Geb. 10.91, 1. OG, Dekanat, Promotionssekretariat). Nach ca. 6 Wochen wird die Bestätigung oder ggf. Ablehnung mitgeteilt.
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Antrag auf Annahme als Doktorand aus DOCATA
Anlagen:
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Nachweis des zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses (beglaubigte Kopie bzw. Original Urkunde und Zeugnis) gemäß § 4 PromO 2017
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Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdeganges
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schriftliche Erklärung gemäß Anlage 5a
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Kopie der Promotionsvereinbarung gemäß § 10 PromO
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Anlage 1 (Themenvorschlag/Exposé, Zeit-/Arbeitsplan)
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Anlage 2 (Qualifizierungsmaßnahmen gem. §7 der Promotionsvereinbarung)
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die Promotionsurkunde, sofern dem Doktoranden/der Doktorandin bereits ein Doktorgrad verliehen wurde.
Verlängerung
Wenn der 5-Jahres-Zeitraum Ihrer Annahme als Doktorand/in für die Fertigstellung der Dissertation nicht ausreicht, können Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen schriftlichen, begründeten Antrag auf Verlängerung stellen. Die Antragstellung erfolgt über DOCATA.
Führt Ihr/e Betreuer/in die Betreuung in der Verlängerung fort? Dann ist der Antrag außerdem vom Hauptbetreuer/der Hauptbetreuerin zu unterschreiben. Steht der/die Betreuer/in nicht mehr zur Verfügung, muss zunächst eine neue Betreuungsperson gefunden werden.
Die Verlängerung der Annahme als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss kann um ein weiteres Jahr aufs Semesterende erfolgen.
Verlängerungsanträge können wiederholt gestellt werden.
Wenn die Doktorarbeit verfasst wurde, kann (z. B. in Abstimmung mit dem Betreuer) der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren eingereicht werden. Der Antrag ist schriftlich an den Dekan der KIT-Fakultät für Maschinenbau zu richten und im Dekanat abzugeben (persönlich / postalisch / durch Bote) (Geb. 10.91, 1. OG, Dekanat, Sekretariat). Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen mindestens acht Wochen vor dem gewünschten mündlichen Prüfungstermin ein.
Checkliste
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Zulassungsgesuch, im Original unterschrieben Musterbrief Zulassungsgesuch
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Nachweise über die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion gemäß § 4, z.B. Annahmeschreiben als Doktorand/in
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Wenn Auflagen/Ergänzungsleistungen festgelegt wurden: Nachweise über das Erbringen der Auflagen/Ergänzungsleistungen
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Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdeganges des Kandidaten/der Kandidatin (§ 11 Absatz 2 Ziffer 2)
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Promotionsurkunde, sofern bereits ein Doktorgrad vorliegt (§ 11 Absatz 2 Ziffer 7)
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Dissertation in dreifacher Ausfertigung und in gebundener Form (keine lösbare Ringbindung, Hefter, etc.) außerdem, falls mehr als zwei Referenten beteiligt sind, ein zusätzliches Exemplar für jede/n weitere/n Referentin/en
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sowie eine elektronische Fassung der Dissertation (vorzugsweise PDF)
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Eidesstattliche Versicherung: Anlage 3 der Promotionsordnung (im Original unterschrieben) [Anlage 3]
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Belehrung über die strafrechtlichen Folgen der eidesstattlichen Versicherung: Anlage 4 der Promotionsordnung (im Original unterschrieben) [Anlage 4]
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Erklärung, dass die „Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ beachtet wurden: Anlage 5b der Promotionsordnung (im Original unterschrieben) [Anlage 5b]
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Vorschläge für die Referenten/Referentinnen (s. § 15 Absatz 3) z. B. in Abstimmung mit dem Betreuer / der Betreuerin
Für Referenten, die nicht dem KIT angehören: außerdem Kontaktadresse der Referenten (postalisch und E-Mail Adresse) sowie Lehrgebiet angeben
Wenn bekannt:
- Vorschlag für Prüfungsort und Prüfungstermin mit Uhrzeit
- Vorschlag eines/einer Vorsitzenden des Promotionsprüfungsausschusses
Sollten weitere Dokumente erforderlich sein, werden Sie vom Promotionsausschuss kurzfristig kontaktiert werden. Hier kann die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer auf Ihren Antragsunterlagen hilfreich sein (freiwillige Angabe).
Die Dissertation
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Selbstständige, wissenschaftliche Arbeit aus den Arbeitsbereichen der Fakultät für Maschinenbau (Darstellung der Ergebnisse und Erkenntnisfortschritt in inhaltlich zusammenhängender Weise)
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Titelblatt gestaltet gemäß Anlage 1a der Promotionsordnung [Anlage 1a]
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Sprache: „Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. In begründeten Fällen kann der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag des Doktoranden/der Doktorandin die Abfassung der Dissertation in französischer Sprache genehmigen. Bei Abfassung in einer Fremdsprache ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache voranzustellen.“
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Einhalten der „Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ - https://www.kit.edu/forschen/gute-wissenschaftliche-praxis.php
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Nur bei kumulativer Dissertation: Weitere Anforderungen zur Erstellung der Dissertation siehe §12 Absatz 3 – 5
Die Dissertation muss in fest gebundener Form (keine lösbare Ringbindung, Hefter, etc.) abgegeben werden. Das Format (A4, A5 oder anderes) ist frei wählbar.
Enthalten muss sein:
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ein Inhaltsverzeichnis
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ein Abstract bzw. eine Kurzfassung
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ein Literaturverzeichnis
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eine vollständige Liste der eigenen (wissenschaftlichen) Publikationen (PromO 2017)
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ein beruflicher/wissenschaftlicher Werdegang (PromO 2007)
Über alle Bereiche ist immer auch Ihr/e Betreuer/in Ansprechperson.
Annahme und Promotionsverfahren
Promotionssekretariat: promotionen∂mach.kit.edu
Promotionsausschuss: Mitglieder des Promotionsausschusses
Registrierung in Docata
Karlsruhe House of Young Scientists (KHYS) https://www.khys.kit.edu/index.php
Auflagen - Anmeldung und Beratung
Informationen und Serviceleistungen für Studierende (InSL) https://www.mach.kit.edu/insl.php
Weitere Ansprechpersonen
Ombudspersonen für Doktorandinnen und Doktoranden sowie Betreuerinnen und Betreuer am KIT https://www.khys.kit.edu/ombudspersonen.php
Anlaufstellen und Beratung in Konfliktfällen https://www.khys.kit.edu/Anlaufstellen.php
Doktorandenkonvent https://www.mach.kit.edu/1755.php
FAQ Promotion
Diese FAQ dienen nur zur Orientierung und können als Checkliste dienen. Sie fassen die wichtigsten Punkte unverbindlich zusammen, aber ersetzen nicht das Lesen der Promotionsordnung. Die hier aufgeführten Fragen und Antworten beziehen sich auf Promotionsverfahren nach der vom 26. Juni 2017 der KIT-Fakultät für Maschinenbau. Auch die genannten Paragraphen beziehen sich auf diese Promotionsordnung.
Gibt es eine Frist, in der man sich anmelden muss?
Wo muss ich mich als Doktorand/in anmelden und in welcher Reihenfolge?
An der KIT-Fakultät für Maschinenbau können Sie diese vier aufeinander aufbauenden Schritte gehen:
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Abschließen einer Promotionsvereinbarung
(in der Promotionsvereinbarung (§ 11 Abs. 2) werden Sie aufgefordert, die Registrierung beim KHYS vorzunehmen und die Annahme als Doktorand/in bei der Fakultät zu beantragen) -
Registrierung beim KHYS (Karlsruhe House of Young Scientists)
benötigt Promotionsvereinbarung für die Registrierung (https://docata.khys.kit.edu/ ) benötigen Sie einen ***@kit.edu — oder einen ***@partner.kit.edu Email-Account. Wenn Sie noch keinen solchen Account haben, hilft Ihnen Ihr Hauptbetreuer / Ihre Hauptbetreuerin am KIT, Ihr Institut oder die KIT-Fakultät. - Antrag auf Annahme als Doktorand/in
benötigt Promotionsvereinbarung und Registrierung beim KHYS in "DOCATA". Details finden Sie bei der FAQ: Gibt es ein Antragsformular für die Annahme als Doktorand? Wo muss ich den Antrag abgeben? -
Einschreibung als Student/in
Mit Wirkung vom 16.02.2021 müssen sich neu angenommene Doktorandinnen und Doktoranden grundsätzlich immatrikulieren. Es gibt Ausnahmen für hauptberuflich am KIT beschäftigte Doktorandinnen und Doktoranden, die wählen dürfen ob sie sich immatrikulieren möchten oder geegenüber dem Studierendenservice schriftlich erklären, dass sie sich nicht immatrikuliern möchten.
Wie prüft der Promotionsausschuss meinen Antrag?
Der Promotionsausschuss prüft Anträge zunächst auf Vollständigkeit. Nur vollständig eingereichte Anträge werden bearbeitet. Der Promotionsausschuss wird in seiner Sitzung über den Antrag und die eventuelle Festsetzung von Auflagen entscheiden. Sollten dem Promotionsausschuss zur Entscheidung noch Dokumente fehlen werden Sie vom Promotionssekretariat kontaktiert.
"Voraussetzungen zur Promotion“ (§4, siehe auch Folien zur Infoveranstaltung für Doktoranden vom 19.07.2019)
Der Promotionsausschuss kommt etwa einmal monatlich zur Sitzung zusammen. Wenn Ihr Antrag rechtzeitig vor der Sitzung vollständig eingegangen ist, wird in der Sitzung über Annahme und ggf. Ergänzungsleistungen entschieden. Den Bescheid erhalten Sie per Post. Prüfen Sie also ob Sie bei der Antragstellung Ihre aktuelle Postadresse angegeben haben.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich mich als Doktorand annehmen lasse?
Durch die Annahme als Doktorand/in werden Sie Mitglied des Konvents der Doktorandinnen und Doktoranden der KIT-Fakultät für Maschinenbau. Bei Fragen, Problemen, Ideen und Anregungen können Sie den Doktorandenkonvent kontaktieren und an den Sitzungen teilnehmen. Zur Sitzung wird einmal pro Semester eingeladen.
Die Annahme als Doktorand/in ist Voraussetzung für bestimmte Leistungen und Verwaltungsakte. Sie verleiht Ihnen in vielen Fällen Sicherheit:
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Bei Ausfallen Ihres Hauptbetreuers/Ihrer Hauptbetreuerin wird angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden vom Promotionsausschuss nach Möglichkeit ein neuer Betreuer/ eine neue Betreuerin vermittelt.
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Viele Förderprogramme für Doktoranden verlangen einen Nachweis über die Annahme als Doktorandin/Doktorand, z.B. die Angebote vom KHYS.
- Die Annahme als Doktorand/in ist eine der Voraussetzungen, um sich als Student/in einzuschreiben und die Vorteile der Immatrikulation zu genießen.
Was ist der Doktorandenkonvent und wie erhalte ich neueste Informationen zur Promotion?
Gemäß § 38 Absatz 7 Landeshochschulgesetz (LHG) Baden-Württemberg vertritt der Konvent der Doktorandinnen und Doktoranden die Interessen der Doktorandinnen und Doktoranden an der Fakultät für Maschinenbau des Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Er berät bei Fragen und kann Empfehlungen an die Organe der Hochschule aussprechen.
Für News rund um die Promotion, melden Sie sich in der Mailingliste des Doktorandenkonvents an: doktorandenkonvent-mach ∂does-not-exist.lists kit edu
Gibt es ein Antragsformular für die Annahme als Doktorand? Wo muss ich den Antrag abgeben?
Checkliste der Dokumente, die zu einem Antrag auf Annahme gehören:
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Antrag auf Annahme als Doktorand aus DOCATA und folgende Anlagen:
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Nachweis des zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses (beglaubigte Kopie bzw. Original Urkunde und Zeugnis) gemäß § 4 PromO,
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Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdeganges
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schriftliche Erklärung gemäß Anlage 5a PromO [Anlage 5a]
- Kopie der Promotionsvereinbarung gemäß § 10 PromO [Promotionsvereinbarung]
- Anlage 1 (Themenvorschlag/Exposé, Zeit-/Arbeitsplan)
- Anlage 2 (Qualifizierungsmaßnahmen gem. §7 der Promotionsvereinbarung)
- Promotionsurkunde, sofern dem Doktoranden/der Doktorandin bereits ein Doktorgrad verliehen wurde.
Welche Anforderungen gibt es an die Dissertationsschrift (§12)?
Checkliste:
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Selbstständige, wissenschaftliche Arbeit aus den Arbeitsbereichen der KIT-Fakultät für Maschinenbau (Darstellung der Ergebnisse und Erkenntnisfortschritt in inhaltlich zusammenhängender Weise)
-
Titelblatt gestaltet gemäß Anlage 1a der Promotionsordnung [Anlage 1a]
- Sprache: „Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. In begründeten Fällen kann der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag des Doktoranden/der Doktorandin die Abfassung der Dissertation in französischer Sprache genehmigen. Bei Abfassung in einer Fremdsprache ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache voranzustellen.“
-
Einhalten der „Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“
-
Nur bei kumulativer Dissertation: Weitere Anforderungen zur Erstellung der Dissertation siehe §12 Absatz 3 – 5 Die Dissertation muss in fest gebundener Form (keine lösbare Ringbindung, Hefter, etc.) abgegeben werden.
Konfliktanlaufstellen und Beratung in Konfliktfällen: https://www.khys.kit.edu/beratung_information.php
Konsultation der Ombudspersonen (§8): https://www.khys.kit.edu/ombudspersonen.php
Meine Doktorandenzeit läuft aus. Was kann ich tun?
Verlängern der Annahme als Doktorand/in (§11 Absatz 6)
Wenn der 5-Jahres-Zeitraum Ihrer Annahme als Doktorand/in für die Fertigstellung der Dissertation nicht ausreicht, können Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen begründeten Antrag auf Verlängerung in Docata stellen.
Sie erhalten vor Ablauf Ihrer Doktorandenzeit eine Erinnerung über Docata (6, 4 und 2 Monate vor Ende).
Die Verlängerung der Annahme als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss erfolgt um ein Jahr aufs Semesterende.
Verlängerungsanträge können wiederholt gestellt werden.
Ich habe meine Dissertationsschrift fertiggestellt und möchte die Prüfung anmelden. Wie geht das?
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (Promotionsgesuch, § 13)
Bitte mindestens acht Wochen vor dem gewünschten mündlichen Prüfungstermin
(Siehe FAQ: "Wann muss ich meinen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (Promotionsgesuch, § 13) einreichen?")
Wenn die Doktorarbeit verfasst wurde, kann (z. B. in Abstimmung mit dem Betreuer) der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren eingereicht werden. Der Antrag ist schriftlich an den Dekan der KIT-Fakultät für Maschinenbau zu richten und im Dekanat abzugeben (persönlich / postalisch / durch Bote) (Geb. 10.91, 1. OG, Dekanat, Sekretariat).
Dokumente, die beim Dekanat abgegeben werden müssen:
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Zulassungsgesuch, im Original unterschrieben [Musterbrief Zulassungsgesuch]
-
Nachweise über die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion gemäß § 4, z.B. Annahmeschreiben als Doktorand/in
-
Wenn Auflagen/Ergänzungsleistungen festgelegt wurden: Nachweise über das Erbringen der Auflagen/Ergänzungsleistungen
-
Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdeganges des Kandidaten/der Kandidatin (§ 11 Absatz 2 Ziffer 2)
-
Promotionsurkunde, sofern bereits ein Doktorgrad vorliegt (§ 11 Absatz 2 Ziffer 7)
-
Dissertation in dreifacher Ausfertigung und in gebundener Form (keine lösbare Ringbindung, Hefter, etc.) außerdem, falls mehr als zwei Referenten beteiligt sind, ein zusätzliches Exemplar für jede/n weitere/n Referentin/en
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sowie eine elektronische Fassung der Dissertation (vorzugsweise PDF)
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Eidesstattliche Versicherung: Anlage 3 der Promotionsordnung (im Original unterschrieben) [Anlage 3]
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Belehrung über die strafrechtlichen Folgen der eidesstattlichen Versicherung: Anlage 4 der Promotionsordnung (im Original unterschrieben) [Anlage 4]
-
Erklärung, dass die „Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ beachtet wurden: Anlage 5b der Promotionsordnung (im Original unterschrieben) [Anlage 5b]
-
Vorschläge für die Referenten/Referentinnen (s. § 15 Absatz 3) z. B. in Abstimmung mit dem Betreuer / der Betreuerin
Für Referenten, die nicht dem KIT angehören: außerdem Kontaktadresse der Referenten (postalisch und E-Mail Adresse) sowie Lehrgebiet angeben
Wenn bekannt:
- Vorschlag für Prüfungsort und Prüfungstermin mit Uhrzeit
- Vorschlag eines/einer Vorsitzenden des Promotionsprüfungsausschusses
Sollten weitere Dokumente erforderlich sein, werden Sie vom Promotionsausschuss kurzfristig kontaktiert werden. Hier kann die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer auf Ihren Antragsunterlagen hilfreich sein (freiwillige Angabe).
Wann muss ich meinen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (Promotionsgesuch, § 13) einreichen?
Wie läuft die mündliche Prüfung im Dekanatssaal ab?
- Ihre/n Betreuer/in
- den Konvent der Doktorandinnen und Doktoranden
- den Promotionsausschuss
- die Ombudspersonen (§8)
Weitere Anlaufstellen finden Sie hier auf der Seite des KHYS:
Link zu Ansprechpartnern beim KHYS