Aufnahmeprüfung

Für die Zulassung zum Masterstudiengang müssen Mindestkenntnisse und Mindestleistungen (geregelt in der Zugangssatzung) nachgewiesen werden. Sollten diese nicht nachgewiesen werden können, besteht alternativ die Möglichkeit, die erforderlichen Fähigkeiten durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung nachzuweisen.

  • Die Zulassungskommission entscheidet nach Prüfung der Bewerbung, wer an der Aufnahmeprüfung teilnehmen darf. Daher empfiehlt es sich die Bewerbungsunterlagen frühzeitig einzureichen.
    Im Bewerberportal wird bei Status "vorläufig ausgeschlossen" angezeigt.
     
  • Die Prüfung kann auf Deutsch oder Englisch abgelegt werden.
     
  • Die Aufnahmeprüfungen finden gewöhnlich Mitte März (Bewerbung für das Sommersemester) und Mitte September (Bewerbung für das Wintersemester) statt.
     
  • Für die Bewerbung zum Sommersemester 2024 findet die Prüfung online statt, die Prüfungsmodalitäten werden per Einladung zur Prüfung bekanntgegeben.
     
  • Anmeldung zur Prüfung zwischen 31. Januar und 6. März 2024 möglich unter:
    https://www-3.mach.kit.edu/dist/#/bewerberportal
Studiengang Maschinenbau Master

Studiengang Materialwissenschaft und Werkstofftechnik Master