Aufnahmeprüfung

Für die Zulassung zum Masterstudiengang müssen Mindestkenntnisse und Mindestleistungen (geregelt in der Zugangssatzung) nachgewiesen werden. Sollten diese nicht nachgewiesen werden können, besteht alternativ die Möglichkeit, die erforderlichen Fähigkeiten durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung nachzuweisen.

  • Die Zulassungskommission entscheidet nach Prüfung der Bewerbung, wer an der Aufnahmeprüfung teilnehmen darf. Daher empfiehlt es sich die Bewerbungsunterlagen frühzeitig einzureichen.
     
  • Die Prüfung kann auf Deutsch oder Englisch abgelegt werden.
     
  • Die Aufnahmeprüfungen finden gewöhnlich Mitte März (Bewerbung für das Sommersemester) und Mitte September (Bewerbung für das Wintersemester) statt.
     
  • Für die Bewerbung zum Wintersemester 2025/26 findet die Prüfung digital als open-book Klausur statt, die Prüfungsmodalitäten werden per Einladung zur Prüfung bekanntgegeben. Bitte beachten Sie den Ort der Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
vom 28. Juli bis 29. August 2025 

möglich unter:
https://www-3.mach.kit.edu/dist/#/bewerberportal

 

Studiengang Maschinenbau Master

Studiengang Materialwissenschaft und Werkstofftechnik Master