Hinweise zum Berufspraktikum im Maschinenbaustudium

Hier finden Sie Praktikumsrichtlinien und Informationen zum Berufspraktikum in den Studiengängen des Maschinenbaus. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen gerne das Team von InSL weiter.

 

Wichtiger Hinweis:

Zum WS 2016/17 trat im Bachelor- und im Masterstudiengang Maschinenbau eine neue Studien- und Prüfungsordnung in Kraft. Ein Berufspraktikum ist nicht mehr Teil des Curriculums.

Die Fakultät für Maschinenbau empfiehlt dennoch ausdrücklich, vor Beginn des Bachelorstudiums ein sechswöchiges Grundpraktikum zu absolvieren.

 

Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Maschinenbau:

Gemäß der Zulassungsordnung ist ein 18-wöchiges Berufspraktikum nachzuweisen (Details s. Praktikumsordnung).

 

 

B.Sc. Maschinenbau
bis WS 2016/2017

 

M.Sc. Maschinenbau
bis WS 2016/2017

M.Sc. Maschinenbau
ab WS 2016/2017

 

Häufige Fragen
zum Thema Praktikum

 

Das Berufspraktikum im Maschinenbaustudium im Überblick

(nach SPO von 2008)